Corona-Hilfsprogramm

Die Corona-Krise unbeschadet überstehen!?

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Wochen hält uns die Corona-Pandemie in Atem und wir wissen alle nicht, ob wir uns zuerst um die Gesundheit von uns und unseren Lieben oder um das Geschäft kümmern sollen oder müssen.

Die Bundesregierung, die Landesregierungen und die EU haben zahlreiche Pakete auf den Markt gebracht, die alle schnelle und unbürokratische Hilfe versprechen. Tatsächlich sind die Schwellen im Vergleich zu herkömmlichen Hilfen deutlich abgesenkt; letztlich bleibt natürlich immer ein wenig Bürokratie und, aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, auch eine gewisse Unübersichtlichkeit. Offen bleibt immer die Frage „Was kann und darf ich beantragen, wann handelt es eventuell um Subventionsbetrug?“

Wir haben diese Themen intensiv durchgearbeitet und strukturiert und bieten Ihnen nunmehr optimiert für Hotellerie, Gastgewerbe und Handwerksbetriebe unsere unterstützende Beratung zur optimalen Mittelbeantragung an.

Schnell und unbürokratisch möchten wir Sie auf dem Weg zu den Fördergeldern und Krediten beraten und begleiten, damit Sie und Ihr Unternehmen nicht stranden. Sie werden verstehen, dass wir hierfür, gestaffelt nach Förder-/ Kredithöhe Beratungshonorare in Rechnung stellen. Aber auch hier nutzen wir alle Fördermöglichkeiten für Beratungshonorare.

Was wir Ihnen in die Hand versprechen: Wir arbeiten auf Erfolgsbasis.

Sofern Sie keine Förder-Gelder erhalten, stellen wir auch keine Leistung in Rechnung. Auch gibt es keine Vorkasse. Sie erhalten erst eine Rechnung, in vorher vereinbarter Höhe, wenn die bewilligten Mittel bei Ihnen auf dem Konto eingegangen sind. Das ist unser Beitrag im Kampf gegen die Corona-Krise.

Rufen Sie uns gerne rund um die Uhr unter 0151 / 233 828 62 an oder schreiben Sie uns eine Mail an info@saefke-beratung.de.

Bleiben Sie gesund und am Markt.
Ihr Team von Säfke Beratung


Unser Beratungsangebot bezieht sich auf die Unterstützung bei der erfolgreichen Beantragung sämtlicher finanzieller Corona-Förderprogramme des Bundes / der Länder.

Unterstützungsangebote im Überblick (Stand 04/2020):

  • Schutzschirm für die Wirtschaft
  • Soforthilfen für kleine Unternehmen
  • Unbegrenzte Liquiditätshilfen für Unternehmen
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  • Flexibles Kurzarbeitergeld

Einzelmaßnahmen / -hilfen:

  • Soforthilfen
  • KfW-Kredit
  • Unterstützungspaket für Start-Ups
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  • Kurzarbeitergeld
  • Bürgschaften
  • Steuerliche Hilfsmaßnahmen / Steuerstundung
  • Stundung von Sozialabgaben, IHK-Beiträge, Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
  • Liquiditätshilfen
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Durch aktuelle Anpassungen des Gesetzgebers kann es zu Anpassungen bei den Finanzierungsformen kommen. Wir verfolgen die aktuellen politischen Entwicklungen und daraus resultierende Förderprogramme, um Sie jederzeit bei der Beschaffung der unternehmensindividuellen bestmöglichen Finanzierungsmodelle unterstützen zu können.

Folgende zwei Beispiele in Bezug auf die regionalen Förderprogramme der Bundesländer:

Regionale Förderung Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität
  • Tourismus und Gastronomie
  • IB.SH Betriebsmitteldarlehen, IB.SH Mittelstandskredit
  • Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice
  • Beratungsförderung für betroffene Unternehmen

Regionale Förderung Bundesland Hamburg:

  • Städtische Gebühren à Stundung oder Erlass
  • Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) à Rettungsdarlehen der IFB Hamburg
  • BMWI-Förderprogramm „go-digital“
  • ERP-Gründerkredit

Sie haben Ihren Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland?
Gar kein Problem – selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Förderprogrammen Ihres Bundeslandes sowie möglicher EU-Förderprogramme.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!